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Nötige Anmeldungen und Genehmigungen

Anmeldungen und Genehmigungen
Formulare über Formulare! Aber wo ist eine Anmeldung wirklich notwendig? Herr Metz muss verschiedenen Anmeldungen nachkommen. Hierbei wird zwischen Muss- und Kann-Anmeldungen unterschieden.
 
MUSS- Anmeldung:
1.Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Um ein selbstständiges Handwerk ausüben zu können, muss der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen sein. Zusätzlich ist es Pflicht den Betrieb bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden.
Herr Metz hat Glück, da für natürliche Personen bei einer Existenzgründung in den ersten vier Jahren eine abgestufte Befreiung von Kammerbeiträgen gewährt wird. Dies gilt allerdings nicht, sollte der Gewerbeertrag über 25.000 € liegen.

2.Gewerbeanmeldung
Das Gewerbe wird bei der Stadt bzw. der Gemeinde angemeldet. Diese geben dann die Informationen an das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft weiter. Aber Vorsicht, denn die Weitergabe sollte jeder Gründer nochmals überprüfen.

3. Berufsgenossenschaft
Bedeutsam ist, dass der Unternehmer zur Anmeldung der gesetzlichen Unfallversicherung innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens bzw. Aufnahme der vorbereitenden Tätigkeiten gebunden ist.

4. Finanzamt
Das Finanzamt wird grds. durch das Gewerbeamt über die Gewerbeanmeldung benachrichtigt. Allerdings wird angeregt, dass der Gründer dem zuständigen Finanzamt umgehend die Eröffnung des Gewerbebetriebes mitteilt und die wichtige Zuteilung der betrieblichen Steuernummer zu beantragen.

Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen und Abführung sind bei Existenzgründern bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums zu leisten. Dies gilt für das laufende und das folgende Kalenderjahr. Allerdings besteht die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelungen und/ oder Ist- Versteuerungsmöglichkeiten beim Finanzamt, zu beantragen.

Die Einkommensteuervorauszahlungen und die Körperschaftsteuervorauszahlungen sind jeweils am 10. März, 10 Juni, 10 September, 10. Dezember zu zahlen, während die Gewerbsteuervorauszahlungen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November zu entrichten sind.

Unternehmer müssen ab dem Jahr 2005 Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu senden.

ACHTUNG: Die Beratung in Steuerfragen ist der Handwerkskammer nicht möglich. Bitte suchen Sie einen Steuerberater auf.

5. Arbeitsagentur
Die Anmeldung bei der Arbeitsagentur ist für die Betriebsnummer wichtig.

6. Krankenkasse
Sie sind verpflichtet sowohl sich, als auch ihre Arbeitnehmer zu versichern. Mehr dazu finden Sie auch unter dem Punkt Versicherungen.
 
7. Genehmigung des Bauamts
Falls Sie Nutzungsänderungen von Betriebsräumen, Umbauten oder Neubauten planen, sollten Sie vor Baubeginn die Genehmigung des Bauamtes einholen. Wichtig hierbei ist, dass Sie den zeitlichen Aufwand nicht unterschätzen.

8. Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts
Das Gewerbeaufsichtsamt überprüft die Sicherheit sowie die Einhaltung der medizinischen, technischen und sozialen Arbeitsschutzvorschriften in den Unternehmen.
Es sollte immer vorab durch das Gewerbeaufsichtsamt geprüft werden, ob die Betriebsräume den vorgegebenen Bestimmungen entsprechen.
  
9. Amtsgericht
Beim zuständigen Amtsgericht wird der Betrieb ins Handelsregister eingetragen. Es muss nur das Unternehmen eingetragen werden, welches einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert oder das Unternehmen, welches in der Rechtsform einer OHG, KG, GmbH oder AG gegründet wird. Den übrigen Unternehmen steht es frei, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.

10.Energieversorgungsunternehmen, Logistik/ Kommunikation/ Post / Telefon
Bitte denken Sie daran, dass sie sich vorab um Energieversorgungsunternehmen, Logistik-, Kommunikation-, Post- und Telefonanmeldungen bemühen.


KANN-Anmeldung:
1.Verbandsmitgliedschaft, Innung
Ein Handwerker kann Mitglied einer Innung werden. Die Innung ist für die Betreuung von fachbezogenen Fragen zuständig. Sie nimmt die Gesellenprüfung ab, überwacht Berufsausbildungen und erstattet Gutachten. Die Innungen schließen außerdem Tarifverträge ab.

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