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Gründungszuschüsse

Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen möchten, sollten Sie prüfen, ob Sie finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen können. Diese gewährt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss.

Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist, dass Sie Leistungen der Bundesagentur für Arbeit beziehen und Ihre Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung beenden. Darüber hinaus muß noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen bestehen.

Zum Erhalt des Gründungszuschusses verlangt die Bundesagentur für Arbeit, dass Sie die voraussichtliche Tragfähigkeit des Gründungskonzeptes durch eine neutrale Instanz überprüfen lassen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dann in einer fachlichen Stellungnahme dokumentiert. Für das Handwerk in Ihrem Bezirk ist die jeweilige Handwerkskammer zuständig. Bitte vereinbaren Sie dort einen Termin mit einem Berater. Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer Braunschweig ist Silke Scheundel unter der Tel.-Nr.: 0531 - 1201251

Die notwendigen Unterlagen zur Beurteilung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Liste.

Gründungzuschuss
Gründungszuschuss Information

Gründungscoaching der NBank (Land Niedersachsen)

Unter diesem Zuschuss wird die begleitende Beratung in der Gründungsphase duch einen bei der NBank akkreditierten Coach verstanden. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % (Zielgebiet RWB) bzw. 75 % (Zielgebiet Konvergenz) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für einen Berater bis zur Höhe von max. 800 Euro pro Tagewerk.

Gründungscoaching

Gründercoaching Deutschland (KfW- Mittelstandsbank)

Die Gründung bzw. Übernahme muss erfolgt sein. Außerdem darf diese zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Maximal wird ein Tageshonorar von 800 Euro gefördert. Höchstens 6.000 Euro werden insgesamt gefördert.
Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
75 % in den neuen Bundesländern, 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin außer "Phasing Out"-Region Lüneburg,
75 % in den "Phasing Out"-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg.

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können im ersten Jahr nach der Gründung einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars erhalten!

Gründercoaching

Anzumerken ist auch, dass Landkreise und Städte oft Zuschüsse für Existenzgründer zur Verfügung stellen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihre Kommune.

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