Aufbauend auf den Überlegungen zu Ihren geplanten Angeboten im Markt lassen sich nun Überlegungen zu den damit verbundenen Investitionen ableiten. Spätestens dann stellt sich die Frage, wie diese Investitionen finanziert werden können.
• Ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf genau: Wieviel Geld benötigen Sie für was? (Vergessen Sie dabei auch nicht, sich über Ihren notwendigen „Unternehmerlohn“ Gedanken zu machen)
• Wieviel Eigenkapital können Sie einsetzen?
• Wieviel Fremdkapital benötigen ?
Unser Steinmetz hat sich bereits Gedanken über seine Finanzierung gemacht. Hier die Ergebnisse:
Kapitalbedarfsplan
Der Kapitalbedarf von Herrn Metz ergibt sich aus den zur Umsetzung der Geschäftsidee erforderlichen Investitionen in Höhe von 38.700 Euro und dem zur Vorfinanzierung von Aufträgen erforderlichen Kapitalbedarf (sogenannter Betriebsmittelbedarf) in Höhe von 27.000 Euro.
Den wesentlichen Positionen des Investitionsplans liegen dem Gründungskonzept konkrete Angebote in Frage kommender Lieferanten bei. Zwei weitere, im Investitionsplan nicht enthaltene, Maschinen sollen geleast werden. Dieser Entscheidung liegt die Überlegung zugrunde, dass der bei dieser Maschinentechnologie zu erwartende technische Fortschritt relativ frühzeitig Ersatzbeschaffungen erforderlich werden lässt. Die hier zu erwartenden Aufwendungen wurden in der Ertragsplanung berücksichtigt (siehe unten) und können den dem Konzept beiliegenden Angeboten entnommen werden.
Der Betriebsmittelbedarf ergibt sich aus Erfahrungswerten der Baubranche. Es ist davon auszugehen, dass ein bis zwei Monatsumsätze in Form teilfertiger Arbeiten und Forderungen im Umlaufvermögen des Unternehmens gebunden sind. Sollen Skontierungsvorteile bei Lieferanten konsequent genutzt werden können, muss dieser Kapitalbedarf über ein Kreditinstitut finanziert werden. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass der Betriebsmittelbedarf mit 1,5 Monatsumsätzen ausreichend bemessen ist.
Steinkantenschleife |
9.000 € |
Sonstige Maschinen |
8.000 € |
Werkzeuge |
5.000 € |
Fahrzeug |
8.000 € |
Büroausstattung |
4.200 € |
Warenbestand |
4.500 € |
Betriebsmittelbedarf |
27.000 € |
Summe |
65.700€ |
Finanzierungsplan
Herr Metz verfügt bereits über ein Fahrzeug und bringt zusätzlich diverse Werkzeuge (siehe Anlage) im Wert von 2.000 Euro und Ersparnisse in Höhe von 7.000 Euro in das Unternehmen mit ein. Somit ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 17.000 Euro. Der restliche Kapitalbedarf soll über ein Gründungsdarlehn (Startgeld) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert werden. Dieses Darlehn bietet dem Existenzgründer den Vorteil günstiger Zinsen bei einer langfristigen Laufzeit (10 Jahre) und der antragstellenden Hausbank eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80%.
Barmittel |
7.000 € |
Sachwerte |
10.000 € |
Eigenkapital |
17.000 € |
Fremkapital | |
KfW- StartGeld |
48.700 € |
Summe |
65.700 € |
Die Rentabilitätsvorschau ist ein zentraler Bestandteil jeder Existenzgründungvorbereitung. Auch wenn es sich um eine Vorschau handelt und damit natürlich Unsicherheiten bestehen, ob die Planungen tatsächlich eintreffen, so muss sich hier mit fast allen Aspekten eines Gründungsvorhabens beschäftigt und diese soweit konkretisiert werden, dass sie in Zahlen ausgedrückt werden können. Diese Umsatz-Kosten-und Ertragsplanung ist das wichtigste Instrument, um die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens beurteilen zu lernen. Gleichzeitig werden die Risiken kalkulierbarer.
Darüber hinaus ist die Rentabilitätsvorschau zwingend notwendig, wenn fremdes Kapital benötigt wird, denn die externen Geldgeber (vor allem Banken) wollen sich natürlich auch ein Bild über die wirtschaftlichen Chancen und Risiken des Gründungsvorhabens machen.
Unser Steinmetz hat sich bereits Gedanken über seine Finanzierung gemacht. Hier die Ergebnisse:
Ertragsplanung
Auf Basis der zu erwartenden Kosten und der geplanten Mitarbeiterstruktur soll der für das Unternehmen erforderliche Stundenverrechnungssatz und der insgesamt anzustrebende Jahresumsatz kalkuliert werden.
Herr Metz plant die Einstellung eines Steinmetzgesellen als Vollzeitkraft. Ein Helfer soll als „Minijobber“ auf 400 Euro – Basis den Inhaber und den Gesellen bei der Ausführung der Arbeiten unterstützen. Im Büro wird die Ehefrau von Herrn Metz, ebenfalls auf 400 Euro Basis, anfallende Verwaltungsarbeiten und Telefonate erledigen. Die sich aus dieser Mitarbeiterstruktur ergebenden Personalkosten sind mit 47.580 Euro pro Jahr zu beziffern. Herr Metz hält für seine Arbeitsleistung den Ansatz eines kalkulatorischen Unternehmerlohns in Höhe von 42.000 Euro für angemessen.
Bei der Bemessung der Produktivität des Unternehmens ist davon auszugehen, dass für den Gesellen jährlich 1.400 produktive Arbeitsstunden verrechnet werden können. Aufgrund vielfältiger weiterer Aufgaben (Angebotserstellung und –verfolgung, Kundengespräche etc.) plant Herr Metz seine produktive Arbeitsleistung etwas vorsichtiger (1.200 Arbeitsstunden) ein. Der Helfer wird mit jährlich 400 Arbeitsstunden veranschlagt. Die gesamte Stundenkapazität des Unternehmens beläuft sich somit auf 3.000 Stunden pro Jahr.
Zur Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes sind die zu erwartenden, geplanten Kosten durch die zur Verfügung stehende Stundenkapazität des Unternehmens zu dividieren. Hieraus ergeben sich dann die je produktiver Stunde zu erwarten Kosten.
Einige Kostenansätze beruhen auf konkreten Angeboten (Miete, Beratung, Versicherungen, Leasing, Zinsen) und lassen sich somit sehr genau einplanen. Bei anderen Kosten (z. B. Werbung) entspricht der Ansatz einem Budget, dass nicht überschritten werden soll. Bei im vorhinein schwer zu schätzenden Kosten (beispielsweise die in den Raumkosten enthaltenen Energiekosten) hat sich Herr Metz an Branchendurchschnittswerten orientiert. Am Branchendurchschnitt orientiert sich auch die Annahme, dass der Materialverbrauch etwa 35% vom Umsatz des Unternehmens ausmacht. Herr Metz will im Rahmen seiner Auftragskalkulation auf das eingekaufte Material zur Deckung der Gemeinkosten einen 20%igen Aufschlag am Markt durchsetzen. Über den kalkulatorischen Unternehmerlohn hinaus möchte Herr Metz einen betriebswirtschaftlichen Gewinn in Höhe von mindestens 6.000 Euro erzielen. Auf Basis dieser Annahmen ergibt sich dann über die nachstehende Rechnung ein Stundenverrechnungssatz in Höhe von 41,58 Euro.
Produktivität: 3.000 Stunden | |||
Kostenarten/ Gewinn |
pro Jahr |
pro Stunde | |
Unternehmerlohn |
42.000 € |
14,00€ | |
Personalkosten |
47.580 € |
15, 86 € | |
Raumkosten |
9.000 € |
3 € | |
Kfz-Kosten |
6.000 € |
2 € | |
Werbung |
4.200 € |
1,40 € | |
Beratung |
2.700 € |
0,90 € | |
Bürobedarf |
900 € |
0,30 € | |
Telefon, Porto |
1.800 € |
0,60€ | |
Leasing |
8.400 € |
2.80 € | |
Werkzeuge & Kleingeräte |
2.100 € |
0,70 € | |
Entsorgungskosten |
1.500 € |
0,50 € | |
Sonstiger Aufwand |
2.400 € |
0,80 € | |
Zinsen |
2.200 € |
0,73 € | |
Abschreibungen |
3.000 € |
1,00 € | |
Betriebswirtschaftlicher Gewinn |
6.000 € |
2,00 € | |
Erforderliche Wertschöpfung |
139.780 € |
45,59 € | |
Materialeinsatz im Verhältnis zum Umsatz |
35,00% |
75.250 € | |
Materialaufschlag |
20,00% |
15.050 € |
-5,02 € |
Erforderlicher Umsatz |
215.030 € | ||
Erforderlicher Stundenverrechnungssatz |
41,58 € | ||
Aus der zur Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes erforderlichen Kostenplanung ergibt sich zwangsläufig die Ertragsplanung für das erste Geschäftsjahr des Unternehmens. Die Planung für das zweite Geschäftsjahr beruht auf der Annahme, dass die geplanten Marketingmaßnahmen greifen und der Umsatz um 20% erhöht werden kann. Der Ansatz der Personalkosten des zweiten Jahres unterliegt der Annahme, dass es zu einer tariflichen Lohnerhöhung von 3% kommt und spätestens gegen Ende des zweiten Geschäftsjahres ein weiterer Geselle eingestellt wird. Die übrigen Kosten des Unternehmens werden absolut gesehen überwiegend leicht ansteigen, in Relation zum Umsatz gesehen jedoch günstiger ausfallen.
1.Geschäftsjahr |
2.Geschäftsjahr | ||||||
Umsatz aus Arbeitsstunden | |||||||
3.000 Stunden je 41,58 € pro Stunde |
124.730 € |
58,01 % | |||||
Umsatz aus Material |
90.300 € |
41,99 % | |||||
Materialeinsatz |
35,00 % | ||||||
Materialaufschlag |
20,00% | ||||||
= Gesamtumsatz |
215.030 € |
100 % |
258.036 € |
100 % | |||
- Materialverbrauch |
75.250 € |
35,00% |
90.312,60 € |
35,00% | |||
= Rohertrag I |
139.780 € |
65,00 % |
167.723,40 € |
65,00 % | |||
- Personalaufwand |
47.580 € |
22,13 % |
58.800 € |
22,79 % | |||
= Rohertrag II |
92.2000 € |
42, 88 % |
108.923,40 € |
42,21 % | |||
- Raumkosten |
9.000 € |
4,19 % |
9.300€ |
3,60 % | |||
-Kfz-Kosten |
6.000 € |
2,79 % |
7.200 € |
2,79 % | |||
- Werbung |
4.200 € |
1,95 % |
4.500 € |
1,74 % | |||
- Beratung |
2.700 € |
1,26 % |
3.000 € |
1,16 % | |||
- Bürobedarf |
900 € |
0,42% |
960 € |
0,37 % | |||
- Telefon, Porto |
1.800€ |
0,84 % |
2.100 € |
0,81 % | |||
- Leasing |
8.400 € |
3, 91 % |
8.400 € |
3,26 % | |||
- Werkzeuge Kleingeräte |
2.100 € |
0,98 % |
2.100 € |
0,81 % | |||
- Entsorgungskosten |
1.500 € |
0,70 % |
1.800€ |
0,70 % | |||
- Sonstiger Aufwand |
2.400 € |
1,12 % |
2.700 € |
1,05 % | |||
- Zinsen |
2.200 € |
1,02% |
2.200 € |
0, 85 % | |||
- Abschreibungen |
3.000 € |
1,40 % |
4.200 € |
1, 63 % | |||
= Steuerlicher Gewinn |
48.000 € |
22,32 % |
60.463,40 % |
23,43 % | |||
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Hinweise zur Rentabilitätsvorschau
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