Verträge
Verträge sollten erst abgeschlossen werden, wenn die Finanzierung des Vorhabens gesichert werden konnte. Sobald die Geldfrage geklärt ist, zählen Vertragsabschlüsse zum Alltag in einem Unternehmen. Auch Herr Metz wird als Einzelunternehmer Verträge schließen.
Besonders in Betracht kommen:
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist grundsätzlich formfrei. Das heißt, dass er sowohl schriftlich, mündlich oder durch konkludente Handlungen (Zusage durch Kopfnicken) abgeschlossen werden kann. Nur bei bestimmten Kaufverträgen ist eine besondere Form einzuhalten. Eine notarielle Beurkundung ist z.B bei einem Immobilienkauf notwendig.
PRAXISTIPP: Seien Sie nicht zu gutgläubig, sondern halten Sie Ihre Kaufverträge schriftlich fest.
Miet-/ Pachtvertrag
Der Pachtvertrag ist einem Mietvertrag ähnlich. Allerdings ist es nicht das Gleiche. Der Mietvertrag sichert den Gebrauch der Mietsache, während ein Pachtvertrag zusätzlich auch den Ertrag aus dieser Nutzung zieht.
Gesellschaftsvertrag
Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter.
Weiterhin muss sich der Gründer über Arbeitsverträge, Ehegattenarbeitsverträge, Darlehnsverträge sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder möchten Sie einen Vertrag geprüft bekommen, so können Sie sich gerne an unsere Rechtsberater wenden.
