Versicherungen
Herr Metz muss hierbei deutlich zwischen betrieblichen und privaten Versicherungen unterscheiden. Der Kostenaufwand kann nur individuell bestimmt werden. Herr Metz sollte sich also zeitig mit den Versicherungen auseinandersetzen und gegebenenfalls Vergleichsangebote der jeweiligen Anbieter einholen.
Folgende Versicherungen müssen im Betriebsbereich in Betracht gezogen werden:
Betriebshaftpflichtversicherung
Durch diese Versicherung werden die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden, abgedeckt. Die Standardhaftpflichtversicherungen decken oft nur einen Teil Ihres Risikos ab. Eine angemessene Betriebshaftpflicht ist daher wichtig.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt das volle Unterbrechungsrisiko durch Sachschäden. Sie deckt den entgangenen Betriebsgewinn, aber auch Miete, Personalkosten, Energiekosten und sonstige Fixkosten ab.
Inventarversicherung
Die Inventarversicherung kommt für beschädigtes Inventar in einem Unternehmen auf.
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung schützt z.B. Gebäude und Garagen. Allerdings müssen diese, um den Schutz genießen zu können, im Versicherungsvertrag bezeichnet werden. Bei manchen Anbietern ist das Zubehör ebenfalls versichert.
Im Bereich der privaten Vorsorge stehen die folgenden Versicherungen im Fordergrund:
Gesetzliche/ private Krankenversicherung
Für Existenzgründer besteht seit 2007 eine Krankenversicherungspflicht. Seitdem haben Gründer die Möglichkeit sich entweder gesetzlich oder privat zu versichern.
Achtung: Im Falle einer privaten Versicherung ist die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung sehr schwierig. Wenn sich der Unternehmer entscheidet in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin bleiben zu wollen, so muss er einen Antrag auf Weiterversicherung stellen.
Unfallversicherung
Eine Unfallversicherungspflicht besteht für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Aushilfen. Zahlreiche Berufsgenossenschaften schreiben jedoch auch eine Pflichtversicherung für Unternehmer vor.
Die private Unfallversicherung kommt für Gesundheitsschäden infolge eines Unfalls auf, während die gesetzliche Unfallversicherung nur für Arbeitsunfälle zahlt. Hierbei ist anzumerken, dass die gesetzliche Unfallversicherung als ein Teil der Sozialversicherung gilt.
Pflegeversicherung
Existenzgründer sind pflegeversicherungspflichtig. Als Anhaltspunkt gilt die
krankenversicherungsrechtliche Absicherung.
Es besteht jedoch die Möglichkeit sich befreien zulassen. Als Voraussetzung hierfür gilt, dass freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sich nur dann befreien lassen können, wenn sie eine ausreichende Absicherung in der privaten Pflegeversicherung nachweisen können.
Rentenversicherung
Selbständige Handwerker und Gesellschafter von Personengesellschaften, die die
Eintragungsvoraussetzungen der Anlage A erfüllen sind versicherungspflichtig. Außerdem können Betriebsleiter juristischer Personen als Beschäftigte sozialversicherungspflichtig sein.
In der Regel unterliegen Handwerker zulassungsfreier oder handwerksähnlicher Betriebe nicht der Rentenversicherungspflicht. Es existieren jedoch gesetzliche Weiterversicherungsmöglichkeiten.
Aufgepasst!: Bei Nachweis einer Mindestversicherungsdauer von 18 Pflichtbeitragsjahren besteht die Möglichkeit eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu beantragen.
Existenzgründer haben die Chance in den ersten drei Kalenderjahren nicht den ganzen Beitrag zu leisten.
Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung
Sollte Ihre Arbeitskraft aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr gewährleistet sein, so kann der Ausfall durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgefangen werden.
Für Personen, die ab dem 01.01. 1961 geboren sind: Die Ansprüche auf gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ist für jeden gestrichen wurden. Derzeit bestehen stattdessen Erwerbsminderungsrentenansprüche. Das bedeutet, wer seinem Beruf nicht mehr nachkommen kann, wird auf andere Tätigkeiten verwiesen.
Für Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind: Es gilt hier eine günstigere Regelung zur Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Anzumerken ist jedoch, dass die Berufsunfähigkeitsrente gekürzt ist.
Achtung: Altfälle, die vor 02.01.1961 geboren sind! Hier muss der individuelle Fall beleuchtet werden.
Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
ACHTUNG: Sollten Sie Ihre Selbstständigkeit wieder aufgeben, so können Sie sich nicht mehr ohne weiteres, innerhalb der ersten 4 Jahre (ab Gewerbeanmeldung), arbeitslos melden. Um ihren Anspruch zu rechtfertigen, müssen sie innerhalb des 1. Monats nach Beendigung einer mindestens 12-monatigen Arbeitslosenversicherungspflicht innerhalb der letzten 24 Monate, eine Versicherung bei der Agentur für Arbeit abschließen.
Die Voraussetzung: Eine Tätigkeit, die mindestens 15 Wochenstunden umfasst.
